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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Vertrag zwischen Anwalt und Mandanten – allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Dienstleister: Anwaltskanzlei De Coninck BVBA, mit Geschäftsstelle Amerikalei 211, 2000 Antwerpen, mit Unternehmensnummer BE0645.742.262

 

1. Gegenstand der Dienstleistung des Anwalts

 

Insofern erforderlich wird der Auftrag der Anwaltskanzlei im Auftragsdokument beschrieben.

 

2. Information

 

Der Anwalt setzt den Mandanten per E-Mail über die Ausführung seines Auftrags und über den Verlauf der Behandlung der Sache in Kenntnis. Der Mandant erteilt pünktlich und während der gesamten Dauer des laufenden Auftrags und gegebenenfalls auf Antrag des Anwalts, alle nützlichen Informationen.

 

3. Einbeziehung Dritter

 

3.1.Außer den üblichen Aufgaben, die in einer Rechtsanwaltskanzlei erledigt werden, ist der Mandant einverstanden, dass der Anwalt auf seine Verantwortung, für besondere Aufträge andere Anwälte für die Durchführung seines Auftrags heranzieht.

 

3.2. Wenn es für die Ausführung des Auftrags notwendig ist, einen Gerichtsvollzieher oder einen Übersetzer einzubeziehen, überlässt der Mandant dem Anwalt die entsprechende Wahl.

 

3.3.Der Anwalt bezieht nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Mandanten weitere Dritte, wie Notare, Sachverständige oder Wirtschaftsprüfer nach Rücksprache mit dem Mandanten ein.

 

4. Kosten und Honorare

 

4.1.Die Kosten- und Honorarrechnung eines Anwalts kann drei Elemente enthalten: die Kosten der Anwaltskanzlei, die Gerichtskosten und das Honorar.

 

4.2.Die Kosten des Anwalts werden entsprechend dem Auftragsdokument berechnet.

 

4.3.Die Gerichtskosten und die Ausgaben sind die Kosten, die die Anwaltskanzlei an Dritte hat vorstrecken müssen, z. B. für den Gerichtsvollzieher, die Gerichtskanzlei, die Übersetzer und Behörden. Diese Kosten werden genau und einzeln in der Kosten- und Honorarrechnung angegeben. Gerichtsvollzieherkosten werden immer direkt zwischen dem Gerichtsvollzieher und dem Mandanten, ohne Eingreifen der Anwaltskanzlei abgewickelt.

 

4.4.Das Honorar ist die Vergütung der von der Anwaltskanzlei erbrachten Dienstleistungen.

 

4.5.Die Anwaltskanzlei erstellt zwischenzeitliche Honorarrechnungen, maximal eine pro Monat, die die bis zum Datum der zwischenzeitlichen Honorarrechnung geleisteten Stunden enthalten. Am Ende des Auftrags wird der Restsaldo mit einer Endrechnung fakturiert.

 

4.6.Der Kunde bezahlt die Honorarrechnungen innerhalb von vierzehn Tagen nach Eingang der Zahlungsaufforderung. Der Mandant ist einverstanden, dass die Rechnungen auch elektronisch mit dem Softwareprogramm Harvestapp gesendet werden können. Als Eingangsdatum gilt das Versanddatum der E-Mail. Wenn die Honorarrechnung mit der normalen Post gesandt wird, wird angenommen, dass das Eingangsdatum der nächste Tag ist.

 

4.7.Wenn der Kunde mit der Honorarrechnung nicht einverstanden ist, muss er diese innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Erhalt schriftlich beanstanden.

 

4.8.Nach der schriftlichen Mahnung per E-Mail oder mit der normalen Post oder einem anderen schriftlichen Kommunikationsmittel, die offene Honorar- und Kostenrechnung zu begleichen und in Ermangelung eines berechtigten Einspruchs, schuldet der Mandant einen Zins gleich dem gesetzlichen Zinssatz ab dem Datum der Mahnung, wenn es sich um Privatpersonen handelt oder gleich dem Zinssatz gemäß dem Gesetz über den Zahlungsrückstand, im Falle von Händlern und freien Berufen.

 

5. Geld Dritter

 

5.1.Die Anwaltskanzlei überweist alle Gelder, die sie für ihren Mandanten erhält, innerhalb der kürzesten Frist an den Mandanten. Wenn der Anwalt einen Betrag nicht umgehend weiterleiten kann, setzt er den Mandanten über den Eingang des Betrags in Kenntnis und teilt ihm den Grund mit, weshalb der Betrag nicht überwiesen wird.

 

5.2.Die Anwaltskanzlei darf von den Beträgen, die sie für die Rechnung des Mandanten erhält, Beträge zur Deckung der offenen Honorar- und Kostenrechnungen bzw. zur Deckung der für Dritte angefallenen Kosten einbehalten. Sie setzt den Mandanten davon schriftlich in Kenntnis. Diese Bestimmung beeinträchtigt keineswegs das Recht des Mandanten, die Honorarrechnungen der Anwaltskanzlei anzufechten und die Zahlung dieser einbehaltenen Beträge zu verlangen.

 

5.3.Der Rechtsanwalt überweist alle Beträge, die er von dem Mandanten für die Rechnung Dritter bekommt, sofort an den entsprechenden Dritten.

 

6. Haftung

 

6.1.Die Anwaltskanzlei hat eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 1.250.000 Euro bei der Amlin Europe NV, Koning Alber II-laan 9, 1210 Brüssel, Zürich Insurance PLC Belgischer Zweig, Avenue Lloyd Georgelaan 7, 1000 Brüssel und KBC Versicherungen, Prof. R. Van Overstratenplein 2, 3000 Leuven, über den Versicherungsmakler Vanbreda Risk & Benefits, Plantin en Moretuslei 297, 2140 Antwerpen. Die Anwaltskanzlei setzt den Mandanten davon in Kenntnis, dass für die spezielle Behandlung seiner Sache, die Gegenstand dieses Vertrags ist, eine Versicherung mit einer höheren Deckung abgeschlossen werden kann, vorausgesetzt es wird eine zusätzliche Prämie gezahlt.

 

6.2.Der Mandant hält die normale Versicherung der Anwaltskanzlei für ausreichend und akzeptiert, dass der Schadensersatz infolge eines Berufsfehlers des Anwalts auf den Betrag in Höhe von 1.250.000 Euro, für den der Anwalt versichert ist, beschränkt ist. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn Vorsatz oder ein schwerer Fehler vorliegt.

 

6.3.Wenn die Berufshaftpflichtversicherung den Schaden nicht deckt, ohne Verschulden des Anwalts, beschränkt sich der Schadensersatz aufgrund eines Berufsfehlers des Anwalts auf die Hauptsumme, die Kosten und die Zinsen auf den Betrag des insgesamt gezahlten Honorars in Höhe von maximal 25.000 Euro.

 

7. Vertragsbeendigung

 

7.1.Der Mandant kann den Vertrag jederzeit beenden, indem er den Anwalt schriftlich davon in Kenntnis setzt. Die Anwaltskanzlei übermittelt dem Mandanten die Endkosten- und -honorarrechnung, unter Berücksichtigung seiner Leistungen bis zur Vertragsbeendigung. Der Anwalt kann keine Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

7.2.Der Anwalt wird die Aktenstücke auf erste Aufforderung des Mandanten zurückgeben. Die Akte wird nach Abschluss während eines Zeitraums von maximal fünf Jahren aufbewahrt.

 

7.3.Der Anwalt kann den Vertrag jederzeit beenden, indem er den Kunden davon schriftlich in Kenntnis setzt. Für die Bestimmung des Zeitpunkts, zu dem er seine Leistungen einstellt, hat der Anwalt die Möglichkeit des Mandanten, rechtzeitig den erforderlichen Beistand eines anderen Anwalts zu bekommen, zu berücksichtigen.

 

8. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

 

Es gilt belgisches Recht. Der Gerichtsstand Antwerpen, Abteilung Antwerpen, ist zuständig. Die Parteien lösen ihre Konflikte Vorzugsweise gütlich.

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